Rohrinspektion

Schreiben Sie uns, wir erstellen individuelle Angebote für Sie!

Inspektion der Kanalleistung ist Pflicht 

Wie jedes andere Bauwerk unterliegt auch ein Abwasserkanal einem natürlichen Alterungsprozess. Um eine zuverlässige Ableitung des Abwassers zu gewährleisten und vor allem um eine Verschmutzung des Grundwassers zu verhindern ist es erforderlich, in bestimmten Zeitabständen den Zustand des Kanals zu überprüfen.

Bei öffentlichen Kanälen findet eine regelmäßige Inspektion schon immer statt. Eine Überprüfungspflicht von Privaten Grundstücksentwässerungsanlagen wurde dagegen erst vor wenigen Jahren eingeführt.

Welche Kanäle müssen überprüft werden? 

Alle Kanäle der Grundstücksentwässerungsanlage, die unter der Erde oder unter Gebäuden verlegt sind und an die öffentliche Kanalisation (an den Mischwasserkanal oder im Trennsystem an den Schmutzwasserkanal) angeschlossen sind, müssen überprüft werden.
Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören auch der Anschlusskanal im öffentlichen Bereich (also  z.B. unter Straßen oder öffentlichen Grünflächen) und der Anstich an den öffentlichen Kanal. Eine Überprüfung ist nicht erforderlich

  • bei Regenwasserleitungen, die an einen Regenwasserkanal (im Trennsystem) angeschlossen sind
  • bei Abwasserleitungen der Hausinstallation, die über der Erde oder innerhalb von Gebäuden liegen (Fallrohre, Anschlussleitungen von Sanitärgegenständen

Hier gehts zu den Preisen

Wer führt die Überprüfung durch?

Mit der Untersuchung sind fachkundige Firmen zu beauftragen. Die Firmen sollten:

  • Mitglied im “Güteschutz Kanalbau” sein und der Gruppe !1!(Inspektion) angehören
  • Nachweis eines ATV-KI-Zertifikats der Abwassertechnischen Vereinigung vorlegen können
  • dem “Verband deutscher Rohr und Kanaltechnikunternehmen”(VDRK) angehören und mit den Gütesiegeln “RR”(Rohrreinigung) und “1”(Inspektion) zertifiziert sein

Sind noch zusätzlich Untersuchungen erforderlich?

In folgenden Fällen ist bei Kanälen, die älter als 40 Jahre sind, zusätzlich zur Kamerabefahrung eine Dichtheitsprüfung mittels Wasserstandsfüllung erforderlich:

  • bei Grundstücken im Wasserschutzgebiet.
  • bei Grundstücken, von denen gewerbliches oder industrielles Abwasser abgeleitet wird und deren Abwasser gemäß Entwässerungssatzung regelmäßig untersucht wird

Was sind die Voraussetzungen für die Überprüfung?

Alle Kanäle der Grundstücksentwässerungsanlage, die unter der Erde oder unter Gebäuden verlegt sind und an die öffentliche Kanalisation (an den Mischwasserkanal oder im Trennsystem an den Schmutzwasserkanal) angeschlossen sind, müssen überprüft werden.
Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören auch der Anschlusskanal im öffentlichen Bereich (also  z.B. unter Straßen oder öffentlichen Grünflächen) und der Anstich an den öffentlichen Kanal. Eine Überprüfung ist nicht erforderlich

  • bei Regenwasserleitungen, die an einen Regenwasserkanal (im Trennsystem) angeschlossen sind
  • bei Abwasserleitungen der Hausinstallation, die über der Erde oder innerhalb von Gebäuden liegen (Fallrohre, Anschlussleitungen von Sanitärgegenständen

Hier gehts zu den Preisen

Wie wird die Überprüfung durchgeführt?

Die Überprüfung erfolgt mittels Kamerabefahrung. Im Regelfall wird die Überprüfung von einem Revisionsschacht aus durchgeführt. Auch Reinigungsöffnungen im Gebäude können genutzt werden.

Was ist nach Abschluss der Überprüfung zu tun?

Werden aufgrund der Kamerabefahrung keine Mängel festgestellt, ist dies durch ein Prüfprotokoll zu dokumentieren. Das Prüfprotokoll wird durch die beauftragte Firma ausgefüllt und muss vom Grundstückseigentümer und von der ausführenden Firma unterzeichnet werden. Für die auf dem Prüfprotokoll gemachten Angaben ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Was ist zu tun, wenn Schäden festgestellt wurden?

Wurden bei Kamerabefahrung oder Dichtheitsprüfung Schäden (Risse, Verwurzelungen, etc.) am Kanal festgestellt, so sind diese umgehend zu sanieren. Die Mängel sollten während der Kamerabefahrung auf Video aufgezeichnet werden, sodass die vom Grundstückseigentümer beauftragte Baufirma ein Sanierungskonzept ausarbeiten kann. Nach Beendigung der Sanierung hat erneut eine Dichtheitsprüfung zu erfolgen. Das Ergebnis der Dichheitsprüfung ist zu protokollieren und dem Stadtentwässerungsbetrieb, Abteilung Grundstücksentwässerung vorzulegen.

Hier gehts zu den Preisen